ATR 1908

Reisekosten und Übungsleiterentschädigung erhöht

12. Juni 2023

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Entschädigungen für Übungsleitende erhöht. Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 erhalten Übungsleitende mit einer anerkannten C-Lizenz 6 € und Übungsleitende ohne Lizenz 4 € je Übungsstunde.
 
Außerdem wurde Reisekostenordnung mit Wirkung vom 1. Mai 2023 angepasst. Sie gilt nun auch für den Erwachsenenbereich. Die Abrechnungssätze für Übungsleitende zu Lehrgängen, Spieltagen und Wettkämpfen beträgt nun 0,30 € je gefahrenen Kilometer. Für weitere Fahrende beträgt die Entschädigung nach wie vor 5 € ab einer zurückgelegten Strecke von 50 Kilometern für den Hin- und Rückweg. 10 € erhalten weitere Fahrende, wenn diese für den Hin- und Rückweg mehr als 100 Kilometer gefahren sind.
 
Die Änderungen der Reisekostenordnung werden mit dieser Bekanntmachung satzungsgemäß bekanntgemacht. Die neue Reisekostenordnung kann hier abgerufen werden.