Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Entschädigungen für Übungsleitende erhöht. Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 erhalten Übungsleitende mit einer anerkannten C-Lizenz 6 € und Übungsleitende ohne Lizenz 4 € je Übungsstunde.
Außerdem wurde Reisekostenordnung mit Wirkung vom 1. Mai 2023 angepasst. Sie gilt nun auch für den Erwachsenenbereich. Die Abrechnungssätze für Übungsleitende zu Lehrgängen, Spieltagen und Wettkämpfen beträgt nun 0,30 € je gefahrenen Kilometer. Für weitere Fahrende beträgt die Entschädigung nach wie vor 5 € ab einer zurückgelegten Strecke von 50 Kilometern für den Hin- und Rückweg. 10 € erhalten weitere Fahrende, wenn diese für den Hin- und Rückweg mehr als 100 Kilometer gefahren sind.
Die Änderungen der Reisekostenordnung werden mit dieser Bekanntmachung satzungsgemäß bekanntgemacht. Die neue Reisekostenordnung kann hier abgerufen werden.